Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB Mietboxen
1. Allgemeine Regelungen und Vertragsgrundlage
1.1 Der Mieter mietet den auf der Vorderseite bzw. im Mietvertrag bezeichneten Mietgegenstand zu den nachfolgenden Bedingungen.
1.2 Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Mieter, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform und der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
2. Übergabe und Zustand des Mietgegenstandes
2.1 Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem ordnungsgemäßen, technisch funktionsfähigen und gereinigten Zustand.
2.2 Vorhandene Schäden, Gebrauchsspuren oder Mängel werden bei Übergabe dokumentiert.
2.3 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand während der Mietdauer pfleglich zu behandeln und ausschließlich entsprechend der Bedienungsanleitung, Herstellerangaben und gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
3. Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung des Mieters
3.1 Der Mieter darf den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß verwenden.
3.2 Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand sowie für Schäden, die durch dessen Nutzung entstehen, soweit diese durch ihn oder durch von ihm zugelassene Nutzer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
3.3 Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsprüfungen vor und während der Nutzung durchzuführen.
3.4 Eine Nutzung entgegen den Herstellerangaben, gesetzlichen Vorschriften oder Sicherheitsbestimmungen ist nicht zulässig.
4. Bedienungsanleitung und Einweisung
4.1 Der Mieter bestätigt, die erforderlichen Bedienungs- und Sicherheitshinweise erhalten zu haben.
4.2 Eine Einweisung durch den Vermieter dient ausschließlich der Unterstützung und ersetzt nicht die eigenverantwortliche Prüfung und Kontrolle durch den Mieter.
5. Nutzung durch Dritte und Untervermietung
5.1 Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte oder eine Untervermietung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
5.2 Der Mieter haftet für das Verhalten von Personen, denen er die Nutzung des Mietgegenstandes ermöglicht.
6. Pflege, Wartung und Reparaturen
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen.
6.2 Reparaturkosten aufgrund unsachgemäßer Behandlung, falscher Bedienung, übermäßiger Beanspruchung oder Verletzung der Bedienungsanleitung trägt der Mieter.
6.3 Reparaturen aufgrund gewöhnlicher Abnutzung oder altersbedingten Verschleißes trägt der Vermieter.
7. Rückgabe und Empfangsbestätigung des Mietgegenstandes
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde, unter Berücksichtigung normaler Gebrauchsspuren.
7.2 Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für nachweisbare Schäden, die hierdurch entstehen.
7.3 Der Vermieter ist berechtigt, für die Dauer der verspäteten Rückgabe die vereinbarte Tagesmiete zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben bestehen, sofern ein konkreter Schaden nachgewiesen wird.
7.4 Rückgabe- und Empfangsbestätigung
Mit seiner Unterschrift im Falle der Rückerstattung der Kaution bestätigt der Mieter:
- dass die gemieteten Gegenstände (z. B. Dachbox, Grundträger sowie vergleichbare Mietartikel) nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben wurden,
- dass die vereinbarte Kaution vollständig erhalten bzw. zurückerstattet wurde,
- dass die Demontage der Mietgegenstände am Fahrzeug erfolgt ist und zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe keine erkennbaren Beschädigungen oder Mängel am Fahrzeug festgestellt wurden.
Der Mieter bestätigt ferner, das Fahrzeug nach der Demontage gemeinsam mit dem Vermieter überprüft zu haben. Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen, die bei dieser Überprüfung nicht angezeigt oder im Rückgabeprotokoll vermerkt wurden, gelten als nicht vorhanden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen verdeckter Mängel oder Schäden, die bei der gemeinsamen Sichtprüfung nicht erkennbar waren, soweit eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
8. Beschädigung, Verlust und Reparatur
8.1 Beschädigungen, Verlust oder Funktionsstörungen des Mietgegenstandes sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
8.2 Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keine Reparaturarbeiten durchführen oder durchführen lassen.
8.3 Bei Beschädigung ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Teil der Kaution bis zur endgültigen Klärung der Schadenshöhe einzubehalten.
8.4 Bei Verlust oder Totalschaden haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, soweit er diesen zu vertreten hat.
8.5 Die Schadenshöhe richtet sich nach den erforderlichen Kosten für Reparatur oder Ersatzbeschaffung sowie gegebenenfalls nachweisbaren Folgeschäden.
9. Mietpreis, Zahlung und Kaution
9.1 Der vereinbarte Mietpreis ist dem Mietvertrag, der Buchungsbestätigung oder der aktuellen Preisliste des Vermieters zu entnehmen.
9.2 Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
9.3 Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine angemessene Kaution zu verlangen.
9.4 Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
9.5 Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen.
9.6 Bestehen Schäden oder offene Forderungen, darf der Vermieter die Kaution in Höhe des voraussichtlich erforderlichen Betrages bis zur abschließenden Klärung einbehalten.
10. Buchung, Vertragsschluss und Widerrufsrecht
10.1 Mit Betätigung des Buttons „Verbindliche Buchungsanfrage“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages zu den auf der Website angegebenen Konditionen ab.
10.2 Der Kunde ist bis zur Entscheidung des Vermieters, längstens jedoch bis zum Ablauf des zweiten auf den Eingang der Buchungsanfrage folgenden Werktages, an dieses Angebot gebunden.
10.3 Der Vermieter entscheidet über die Annahme der verbindlichen Buchungsanfrage innerhalb von zwei Werktagen. Die Frist beginnt am ersten auf den Eingang der Buchungsanfrage folgenden Werktag um 00:00 Uhr. Werktage sind Montag bis Freitag; gesetzliche Feiertage am Sitz des Vermieters zählen nicht als Werktage.
10.4 Der Mietvertrag kommt erst zustande, sobald der Vermieter die Buchungsanfrage ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
10.5 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine Annahme oder wird die Buchungsanfrage ausdrücklich abgelehnt, gilt das Angebot des Kunden als nicht angenommen; ein Mietvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
10.6 Kein Widerrufsrecht
Bei der Buchung handelt es sich um einen Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine einmal abgegebene verbindliche Buchungsanfrage kann vom Kunden nicht aufgrund der gesetzlichen Widerrufsvorschriften widerrufen werden.
11. Reservierung, Abholung und Stornierung
11.1 Eine Reservierung verpflichtet den Vermieter, den vereinbarten Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten.
11.2 Bei Dachboxen oder vergleichbaren Mietgegenständen gilt die Reservierung grundsätzlich für die vereinbarte Größen- oder Leistungsklasse, sofern kein bestimmtes Modell ausdrücklich zugesichert wurde.
11.3 Der Mieter muss den Mietgegenstand spätestens 30 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit übernehmen. Danach kann der Vermieter die Reservierung aufheben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
11.4 Stornierungen bedürfen der Textform.
11.5 Bei einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises,
- innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises,
- am Tag der vereinbarten Abholung oder bei Nichtabholung: 100 % des vereinbarten Mietpreises.
11.6 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11.7 Für nicht in Anspruch genommene Miettage besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, sofern der Mietgegenstand reserviert und bereitgestellt wurde.
12. Verspätete Rückgabe
12.1 Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.
12.2 Wird der Mietgegenstand verspätet zurückgegeben, haftet der Mieter für hierdurch entstehende nachweisbare Schäden.
12.3 Der Vermieter kann für die Dauer der verspäteten Rückgabe die vereinbarte Tagesmiete verlangen.
12.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, sofern ein konkreter Schaden nachgewiesen wird.
13. Haftung des Vermieters
13.1 Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
13.4 Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter entstehen, ist ausgeschlossen.
13.5 Bei Dachboxen und vergleichbaren Behältnissen wird darauf hingewiesen, dass eine vollständige Wasserdichtigkeit nicht garantiert werden kann. Eine absolute Dichtheit ist technisch nicht gewährleistet.
14. Vorzeitige Beendigung durch den Vermieter
14.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Mietgegenstand aufgrund technischer Defekte nicht sicher eingesetzt werden kann,
- höhere Gewalt vorliegt,
- eine ordnungsgemäße Bereitstellung aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.
14.2 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
14.3 Weitere Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Vermieter die Ursache vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
14.4 Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Mieter bei Vertragsschluss vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
- begründete Tatsachen bekannt werden, die erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Bonität des Mieters begründen und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages gefährdet ist,
- der Mieter gegen wesentliche Bestimmungen dieses Mietvertrages oder dieser AGB verstößt, insbesondere das Mietobjekt vertragswidrig nutzt, an Dritte unbefugt überlässt oder Sicherheitsvorschriften missachtet,
- der Mieter den Anweisungen des Vermieters zur sicheren Nutzung des Mietobjekts trotz Aufforderung nicht nachkommt.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich an den Vermieter herauszugeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
15. Montagehilfe und Haftung bei Montage
15.1 Der Vermieter unterstützt den Mieter auf Wunsch bei der Montage oder Demontage des Mietgegenstandes.
15.2 Diese Unterstützung erfolgt freiwillig als Serviceleistung und stellt keine eigenständige Montageverpflichtung dar.
15.3 Der Mieter bleibt verantwortlich für:
- die ordnungsgemäße Befestigung,
- die Einhaltung der Herstellerangaben,
- die Kontrolle vor Fahrtantritt,
- die sichere Nutzung während der Mietdauer.
15.4 Der Vermieter haftet für Schäden im Zusammenhang mit einer freiwilligen Montagehilfe nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei gesetzlich zwingender Haftung.
15.5 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
16. Montage von Dachträgersystemen auf folierten und nicht folierten Fahrzeugen
16.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Montage von Dachträgersystemen, Dachboxen, Fahrradträgern und vergleichbaren Systemen auf Fahrzeugen mit folierter oder nicht folierter Oberfläche.
16.2 Der Mieter/Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug vor der Montage in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand bereitzustellen.
16.3 Vorhandene Schäden, Vorschäden, Beschädigungen oder Besonderheiten an Lack, Folie, Kunststoff- oder Gummiteilen sind dem Vermieter vor Beginn der Montage mitzuteilen.
16.4 Der Mieter/Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug grundsätzlich für die Montage des jeweiligen Systems geeignet ist.
16.5 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die trotz fachgerechter Montage aufgrund materialbedingter Eigenschaften, Vorschäden oder besonderer Empfindlichkeit der Fahrzeugoberfläche entstehen.
Dies betrifft insbesondere:
- Veränderungen oder Beschädigungen an Fahrzeugfolien,
- Druckstellen oder Abdrücke an Lackflächen,
- Veränderungen an Kunststoff- oder Gummiteilen,
- alters- oder materialbedingte Reaktionen der Fahrzeugoberfläche.
16.6 Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Schäden sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17. Beladung und normale Gebrauchsspuren
17.1 Der Mieter verpflichtet sich, die zulässigen Belastungsgrenzen und Herstellerangaben einzuhalten.
17.2 Eine Überschreitung der maximal zulässigen Beladung ist nicht gestattet.
17.3 Normale Gebrauchsspuren, die durch bestimmungsgemäße Nutzung entstehen, gelten nicht als Schaden.
17.4 Gebrauchsspuren bis zu einer Länge von 3 cm, die durch normale Nutzung entstehen und die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten als übliche Nutzungsspuren.
17.5 Schäden durch unsachgemäße Beladung, scharfkantige Gegenstände, Überladung oder falsche Nutzung trägt der Mieter.
18. Fahrzeugführer, Anhänger und Rückführung
18.1 Der Mieter beziehungsweise Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung eines Anhängers oder sonstigen Mietgegenstandes zu erfüllen.
18.2 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Zugfahrzeug geeignet und entsprechend zugelassen ist.
18.3 Dem Mieter wird empfohlen, über einen gültigen Kfz-Schutzbrief zu verfügen, der auch Leistungen für gemietete Anhänger oder vergleichbare Mietgegenstände umfasst.
18.4 Verfügt der Mieter nicht über eine entsprechende Absicherung, trägt er die Kosten einer erforderlichen Rückführung, Bergung oder eines notwendigen Transports selbst.
18.5 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Kosten, die aufgrund fehlender Absicherung des Mieters entstehen.
19. Verhalten bei Unfall, Panne oder Beschädigung
19.1 Bei Unfall, Diebstahl, Verlust oder erheblicher Beschädigung des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet:
- unverzüglich den Vermieter zu informieren,
- erforderliche behördliche Meldungen vorzunehmen,
- keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben,
- den entstandenen Schaden zu dokumentieren.
19.2 Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
20. Datenschutz
20.1 Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet.
20.2 Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
20.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
21. Rechtswahl und Gerichtsstand
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
21.3 Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
22. Salvatorische Klausel
22.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
22.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
23.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
23.3 Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.